Die passende Erste Hilfe Ausrüstung

Erste Hilfe

Der Gesetzgeber legt durch seine DIN-Vorschriften die Mindestanforderungen von Erste-Hilfe-Sets und Verbandmaterialien für die verschiedenen Einsatzbereiche fest.

Sowohl im Straßenverkehr als auch in Betrieben, Schulen und Kindergärten und im professionellen Einsatz wird die Einhaltung dieser Normen von den jeweils zuständigen Stellen (BG, Polizei, etc.) regelmäßig überwacht.

Zusätzlich sind Betriebe aller Art dazu verpflichtet Arbeitsunfälle zu dokumentieren.

§ Rechtsgrundlagen

  • Die Unfallversicherungsträger erlassen als autonomes Recht Unfallverhütungsvorschriften (SGB VII § 15).
  • Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass zur Ersten Hilfe und zur Rettung aus Gefahr die erforderlichen Einrichtungen und Sachmittel sowie das erforderliche Personal zur Verfügung stehen (BGV A 1 UVV § 24).
  • Der Unternehmer hat, unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse, dafür zu sorgen, dass Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereitgehalten werden (BGV A 1 UVV § 25). Kommentare dazu in den BG-Regeln BGR-A 1 § 24 und 25, Abschnitt 3.
  • Erfolg und Güte der Ersten Hilfe hängen vielfach davon ab, dass die richtigen Hilfsmittel eingesetzt werden. Es ist Sache des Unternehmers über Art, Menge und Aufbewahrungsort zu befinden. Art und Menge sowie Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials richten sich nach Betriebsgröße, den vorhandenen betrieblichen Gefahren, der Ausdehnung und Struktur des Betriebes. Hilfreiche Informationen dazu finden Sie in der BG-Information 509 Erste Hilfe im Betrieb, Kapitel 5.3 bis 5.7 sowie Anhang 1 und im ASR A4.3.
  • Selbst innerhalb eines Betriebes können die Anforderungsprofile an eine Erste-Hilfe-Ausrüstung sehr unterschiedlich sein, ebenso die Verletzungsgefahren. Jede Branche hat andere Anforderungen und Risiken. Die Verantwortung für die richtige Auswahl des Erste Hilfe Materials liegt deshalb beim Unternehmer.
  • Als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System sind DIN-Normen lediglich ein Hinweis auf die Minimalanforderungen hinsichtlich Ausstattungsmenge und Ausstattungsqualität, z.B. bei Verbandkästen. Hier können DIN 13 157 und DIN 13 169 als Basisausstattung gewertet werden. Umfangreichere Inhalte oder höhere Ausstattungsqualität – gerade bei Verbandstoffen – sind jedoch immer empfehlenswert.

DIN Normen im Bereich der Ersten Hilfe:


DIN 13 157 und DIN 13169

Empfohlene Inhalte von Verbandbehältnissen für den betrieblichen Arbeitsschutz.
Diese sollten in jedem Unternehmen vorhanden sein.

Verbandkästen und Verbandschränke mit Ausstattung nach DIN 13157 und DIN 13169 unterscheiden sich nur in der Menge der beinhalteten Erste-Hilfe-Materialien, nicht in der Art. 
Abhängig von der Branche und der Zahl an Beschäftigten, benötigt man eine angemessene Erste-Hilfe Ausstattung.
Folgender Tabelle ist zu entnehmen, welche Erste-Hilfe-Ausstattung Sie für Ihren Betrieb benötigen. Ein großer Verbandkoffer mit Füllung nach DIN 13169 kann jeweils durch zwei Verbandkoffer nach DIN 13157 ersetzt werden.

Kleiner Verbandkoffer mit Verbandstofffüllung nach DIN 13 157

Betriebsart Beschäftigtenzahl DIN-Vorschrift
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 1 bis 50 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13 157
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe 1 bis 20 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13 157
Baustellen 1 bis 10 Beschäftigte 1 Verbandkasten DIN 13 157

Großer Verbandkoffer mit Verbandstofffüllung nach DIN 13 169

Betriebsart Beschäftigtenzahl DIN-Vorschrift
Verwaltungs- und Handelsbetriebe 51 bis 300 Beschäftigte
je 300 weitere Beschäftigte
Verbandkasten DIN 13 169
zusätzl. 1 Verbandkasten DIN 13 169
Herstellungs- und Verarbeitungsbetriebe 21 bis 100 Beschäftigte
je 100 weitere Beschäftigte
Verbandkasten DIN 13 169
zusätzl. 1 Verbandkasten DIN 13 169
Baustellen 11 bis 50 Beschäftigte
je 50 weitere Beschäftigte
Verbandkasten DIN 13 169
zusätzl. 1 Verbandkasten DIN 13 169

DIN 13 164

KFZ-Verbandkästen / -taschen

Gemäß Straßenverkehrsordnung besteht eine gesetzliche Mitführpflicht in allen PKW.

DIN 13 157 und DIN 13 160

Schulen und Kindergärten

Verbandkästen oder -taschen mit diesen Normen sind in Schulen oder Kindergärten stationär oder auf Ausflügen einsetzbar. Die entsprechenden Regelungen finden sich in Heften der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV 20.26 - 20.38, GUV SI 8065)

DIN 13 167

Motorrad-Verbandtaschen

Diese sind in Deutschland nicht zwingend vorgeschrieben, da laut Verkehrsministerium nicht genügend Stauraum im Motorrad vorhanden ist.

ISO 20 471

Warnwesten

Das Mitführen einer Warnweste in einem gewerblich genutzten Fahrzeug ist durch die Berufsgenossenschaft vorgeschrieben. Ferner gilt in Deutschland seit dem 01.07.2014 eine Warnwestenpflicht auch für private Kraftfahrzeuge.

DIN 14 142 und DIN 13 164

Rettungsfahrzeuge

Die DIN-Normen sind Sonderfüllungen für Krankentransporte und Feuerwehrfahrzeuge sowie beim Straßentransport mit gefährlichen Gütern (GGVS).

Eine Übersicht über die Inhalte der gängigsten DIN-Normen finden Sie hier:

Verbandstoffinhalte Menge gemäß DIN
Bezeichnung DIN 13 157 DIN 13 169 DIN 13 164 DIN 13 160
Heftpflaster   5 m x 2,5 cm DIN 13 019 1 2 1 1
Wundschnellverband 10 x 6 cm DIN 13 019 8 16 4 8
Fingerkuppenverband 4 8 2 -
Fingerverband 12 x 2 cm 4 8 2 -
Pflasterstrips 19 x 72 mm 4 8 2 -
Pflasterstrips 25 x 72 mm 8 16 4 -
Verbandpäckchen klein DIN 13 151-K, steril 1 2 1 1
Verbandpäckchen mittel DIN 13 151-M, steril 3 6 2 2
Verbandpäckchen groß DIN 13 151-G, steril 1 2 1 2
Verbandtuch 60 x 80 cm DIN 13 152-A, steril 1 2 1 1
Wundkompresse 10 x 10 cm, steril 6 12 6 6
Augenkompresse 2 4 - -
Kälte-Sofort-Kompresse 1 2 - -
Rettungsdecke 210 x 160 cm 1 2 1 1
Fixierbinde 4 m x 6 cm DIN 61 634-FB6 2 4 2 2
Fixierbinde 4 m x 8 cm DIN 61 634-FB8 2 4 3 2
Dreiecktuch DIN 13 168-D 2 4 2 2
Erste-Hilfe-Schere 19 cm DIN 58 279-B190 1 1 - 1
Folienbeutel 30 x 40 cm 2 4 - -
Vliestuch 20 x 30 cm 5 10 - -
Vinylhandschuhe DIN EN 455 4 8 1 8
Anleitung zur Ersten Hilfe 1 1 1 1
Inhaltsverzeichnis 1 1 1 1
Verbandtuch 40 x 60 cm DIN 13 152-BR, steril - - 2 2
Erste-Hilfe-Schere 14,5 cm DIN 58 279-B145 - - 1 -
Feuchttücher zur Hautreinigung - - 2 -
Diagnostikleuchte - - - 1
Anhängezettel für Verletzte - - - 5