Augenspülung
Jede Sekunde zählt: Schutz für Ihr wichtigstes Sinnesorgan
Unser Auge ist ein Meisterwerk der Natur und das wichtigste Sinnesorgan des Menschen. Nur das Zusammenspiel vieler kleiner Teile in diesem sensiblen Organ ermöglicht das Sehen. Über 90% aller Sinneseindrücke werden über das Auge aufgenommen. Grund genug diesem Sinnesorgan besondere Aufmerksamkeit zu schenken – und für den Fall der Fälle vorzusorgen.
Bereits wenige Sekunden entscheiden maßgeblich, ob die Sehkraft beeinträchtigt wird oder im schlimmsten Fall verloren geht. Bei einer Augenverletzung, durch Fremdkörper oder Verätzung, kann es um Sekunden gehen. Wenn in einem solchen Fall nicht sofort und konsequent Erste Hilfe geleistet wird, kann das Auge eine dauerhafte irreparable Schädigung erleiden. Augenverletzungen stehen jedes Jahr mit an erster Stelle bei den beruflich angezeigten Unfällen der Berufsgenossenschaften.
Generell wird unterschieden zwischen gepufferten Spüllösungen gegen Verätzungen mit Chemikalien und Natriumchloridlösungen zum Ausspülen von Fremdkörpern und zum Nachspülen nach dem Einsatz von gepufferten Lösungen.
Gesetzliche Bestimmungen zu Augenspülflaschen:
Arbeitsstättenverordnung §39: In Abhängigkeit von der Gefahrenart (z.B. beim Umgang mit Säuren und Laugen) müssen Augenspülflaschen zur Verfügung stehen.
Gefahrguttransporte:
Verpflichtung des Speditionsgewerbes, jeden Gefahrguttransporter mit einem Autoverbandkasten gemäß DIN 13 164 auszustatten, der um eine Augenspülflasche, Schutzbrille u.a. erweitert ist.
Wirkungsweise von gepufferten Augenspüllösungen
Gepufferte Lösungen sind eine sinnvolle Ergänzung zu stationären Augenduschen, da hochkonzentrierte, ätzende und schnell eindringende Chemikalien eine rasche Interventionszeit erfordern und ungepufferte Spüllösungen nicht genügen, um eine irreversible Zellschädigung zu verhindern. Die Pufferlösung neutralisiert sofort durch ihre Pufferwirkung im physiologischen pH-Bereich von 7,4 und ist besonders schonend durch den Verzicht auf jegliche körperfremde Bestandteile, wie zum Beispiel Konservierungsstoffe. Da sie den extrazellulären Elektrolytverhältnissen des Gewebes angepasst ist, werden sekundäre Zellschädigungen nach der Spülung weitgehend reduziert. Durch die hohe Pufferkapazität, wirkt die Pufferlösung schnell bei Verätzungen des Auges mit starken Säuren und Laugen. Nach der Anwendung einer Pufferlösung sollte mit physiologischer Natriumchloridlösung (0,9%) nachgespült werden.
Anwendung einer Augenspülflasche:
1. Entfernen Sie die Staubkappe vom Spülkopf.
2. Drehen Sie die Augenspülschale um 180° bis die Versiegelung bricht.
3. Den Kopf zurücklehnen, Augenschale aufsetzen und spülen.
4. Beugen Sie sich beim Spülen nach vorne, wenn Ihre Kleidung nicht nass werden soll.